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685.360 CH-BS

§ 6 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

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§ 6 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

1. Zur Deckung der Kosten des Kanalisationsnetzes auf dem Dreispitzareal werden von den Niederlassungen einmalige Beiträge durch die Dreispitzverwaltung erhoben.

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