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685.360 CH-BS

§ 2 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

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§ 2 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

1. Die Aufsicht über die Erstellung und den Unterhalt des Kanalisationsnetzes auf dem Dreispitzareal ist dem Tiefbauamt übertragen.

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