Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
685.360 CH-BS

§ 13 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

1. Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1956 in Wirksamkeit.

← § 12 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel Kanton Basel-Stadt 685.360

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →