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§ 10 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

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§ 10 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

1. Für die Sicherstellung der Kanalisationsbeiträge ist auf den Unterbaurechtsparzellen beim zuständigen Grundbuchamt ein allen anderen vorgehendes Grundpfandrecht zur Eintragung anzumelden. Der verpflichtete Unterbaurechtsberechtigte hat die Rücktrittserklärungen allfällig bestehender Hypothekargläubiger beizubringen. Die Kosten der Eintragung und Löschung im Grundbuch gehen zu Lasten der Unterbaurechtsberechtigten.

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