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685.360 CH-BS

§ 1 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

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§ 1 Kanalisationsreglement für die Dreispitzverwaltung Basel

1. Die Dreispitzverwaltung erstellt und unterhält auf dem gesamten Dreispitzareal ein Kanalisationsnetz zur Ableitung von Abwassern und Regenwasser in die Kanalisationsanlagen des Kantons Basel-Stadt.

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