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§ 9 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Anschlüsse an das Stromversorgungsnetz

Verwaltung - Die allgemeinen Anlagen
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§ 9 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Anschlüsse an das Stromversorgungsnetz

1. Für die Anschlüsse an das Stromversorgungsnetz des Dreispitzareals gelten die Anschlussbestimmungen der Industriellen Werke Basel bzw. der Elektra Birseck, Münchenstein.

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