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§ 7 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Einfriedigung des Areals

Verwaltung - Die allgemeinen Anlagen
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§ 7 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Einfriedigung des Areals

1. Das Dreispitzareal ist eingefriedigt. Die Dreispitzverwaltung erstellt und unterhält die Einfriedigung sowie die Tore der Zufahrtsstrassen.

2. Die Erstellung privater Tore in der Einfriedigung ist Sache der Niederlassungen, die hiefür eine besondere Bewilligung der Dreispitzverwaltung einholen müssen.

3. Die Abschrankung der Parzellen innerhalb des Areals ist Sache der Niederlassungen.

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