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§ 5 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Öffnungszeiten[[1]](#articletitle_text_fn_782479_2_1_c) und Wachtdienst

Verwaltung - Organisation
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§ 5 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Öffnungszeiten[[1]](#articletitle_text_fn_782479_2_1_c) und Wachtdienst

1. Das Areal ist von Montag bis Freitag von 07.00-18.30 Uhr, an Samstagen von 07.00-13.00 Uhr geöffnet. An Samstagnachmittagen, Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit ist es abgeschlossen und wird durch einen von der Dreispitzverwaltung angeordneten Wachtdienst gesichert.

2. Der Zutritt ins Areal ist nur für Geschäftszwecke gestattet. Solange das Areal abgeschlossen ist, dürfen sich nur solche Personen darin aufhalten, die im Besitze einer Bewilligung der Dreispitzverwaltung sind. Sämtliche Personen, die das Areal nach 18.30 Uhr betreten oder verlassen, haben die Einfriedigungstore an den Zufahrtsstrassen wieder abzuschliessen.

3. Die Öffnungszeiten des Zollfreilagers werden durch die Basler Freilager AG im Einvernehmen mit der Zollverwaltung festgesetzt.

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