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§ 47 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung)

Schlussbestimmung
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§ 47 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung)

1. Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt am 1. Oktober 1955 in Wirksamkeit und ersetzt das Betriebsreglement vom 2. Mai 1930.

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