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§ 45 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung)

Gebührentarif
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§ 45 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung)

1. Die Gebühren für die Leistungen des Rangierdienstes, das Standgeld für Eisenbahn- und Strassenfahrzeuge sowie die Waaggebühren sind im Gebührentarif zusammengefasst.

2. Der Zins für die Abgabe von Parzellen in Miete oder Baurecht sowie die Gebühr für die Benützung der Dreispitzallmend (für Materiallagerungen usw.) werden von Fall zu Fall festgesetzt.

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