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§ 42 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Waagverkehr

Betriebsführung - Öffentliche Waagen
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§ 42 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Waagverkehr

1. Für das Abwägen von Eisenbahn- und Strassenfahrzeugen stehen amtliche Waagen zur Verfügung.

2. Die Brückenwaage vor dem Verwaltungsgebäude wird während den Arbeitszeiten der öffentlichen Verwaltung bedient.

3. Die Geleisewaagen werden während den Zeiten des Rangierdienstes bedient.

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