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§ 41 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Vorgehen bei Unfällen

Betriebsführung - Strassenverkehr
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§ 41 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Vorgehen bei Unfällen

1. Kollisionen und Unfälle auf den Zufahrtsstrassen sind der Dreispitzverwaltung sofort zu melden. Diese alarmiert nötigenfalls die Polizei zur Aufnahme des Tatbestandes.

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