685.340
CH-BS
§ 41 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Vorgehen bei Unfällen
Betriebsführung - Strassenverkehr
§ 41 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Vorgehen bei Unfällen
1. Kollisionen und Unfälle auf den Zufahrtsstrassen sind der Dreispitzverwaltung sofort zu melden. Diese alarmiert nötigenfalls die Polizei zur Aufnahme des Tatbestandes.