685.340
CH-BS
§ 4 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Verwaltung des Dreispitzareals
Verwaltung - Organisation
§ 4 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Verwaltung des Dreispitzareals
1. Die Verwaltung des Areals, der Bau und der Unterhalt der den allgemeinen Zwecken dienenden Anlagen sowie der Rangierdienst obliegen der Dreispitzverwaltung.
2. Alle auf dem Areal verkehrenden Personen haben sich den Anordnungen des Personals der Dreispitzverwaltung zu unterziehen.
3. Die Niederlassungen haben dem Personal der Dreispitzverwaltung Zutritt zu ihren Bauten und Anlagen zu gestatten.