685.340
CH-BS
§ 35 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Umschreibung der Haftung
Betriebsführung - Eisenbahnbetrieb und -verkehr - Haftung
§ 35 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Umschreibung der Haftung
1. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen
a) der frachtrechtlichen Haftung aus den Beförderungsverträgen zwischen den Niederlassungen und den Bahnverwaltungen;
b) der Haftpflicht aus dem Eisenbahnbetrieb und -verkehr auf dem Dreispitzareal, umfassend den Rangierdienst der Dreispitzverwaltung und Wagenbewegungen durch Angestellte der Niederlassungen usw., und
c) der gewöhnlichen zivilrechtlichen Haftpflicht der Niederlassungen, wie Werkhaftung usw.