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§ 31 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Übergabe der Papiere und Abfuhr der Wagen

Betriebsführung - Eisenbahnbetrieb und -verkehr - Versandverkehr
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§ 31 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Übergabe der Papiere und Abfuhr der Wagen

1. Die Transportpapiere für beladene, zur Abfuhr bereite Wagen sind ausgefüllt der Dreispitzverwaltung jeweilen 20 Minuten vor Beginn des Rangierdienstes abzugeben. Die Dreispitzverwaltung sammelt aufgrund der Transportpapiere die Wagen und übergibt sie den SBB.

2. Für den Lokalverkehr innerhalb des Dreispitzareals genügt ein schriftlicher Transportauftrag mit Bezeichnung der Ausladestelle und des betreffenden Geleises.

3. Für Lokaltransporte innerhalb der Bahnhofanlagen Basel SBB ist ein Übergabeschein gemäss Anlage zum Nebengebührentarif der Schweizerischen Transportunternehmungen auszufüllen.

4. Bei Reexpeditionen von Wagenladungen und beim Versand von Privatwagen ist dem neuen Frachtbrief bzw. dem Übergabeschein zu Kontrollzwecken stets der Ankunftsfrachtbrief beizulegen, der von der Güterverwaltung Basel SBB bzw. Basel SNCF wieder zurückerstattet wird. Es wird auf die Bestimmungen der Allgemeinen Tarifvorschriften über den Privatwagenverkehr verwiesen.

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