685.340
CH-BS
§ 30 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Bestellung von Wagen und Wagenausrüstungsgegenständen
Betriebsführung - Eisenbahnbetrieb und -verkehr - Versandverkehr
§ 30 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Bestellung von Wagen und Wagenausrüstungsgegenständen
1. Leere Eisenbahnwagen sind auf dem SBB-Formular «Wagenbestellung » bei der Dreispitzverwaltung anzufordern.
2. Bahneigene Wagenausrüstungsgegenstände sind beim äusseren Güterdienst in Basel SBB anzufordern und in den Güterhallen abzuholen.