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§ 30 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Bestellung von Wagen und Wagenausrüstungsgegenständen

Betriebsführung - Eisenbahnbetrieb und -verkehr - Versandverkehr
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§ 30 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Bestellung von Wagen und Wagenausrüstungsgegenständen

1. Leere Eisenbahnwagen sind auf dem SBB-Formular «Wagenbestellung » bei der Dreispitzverwaltung anzufordern.

2. Bahneigene Wagenausrüstungsgegenstände sind beim äusseren Güterdienst in Basel SBB anzufordern und in den Güterhallen abzuholen.

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