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§ 3 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen[[1]](#titletitle_text_fn_519103_2_1_c)
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§ 3 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Geltungsbereich

1. Die Vorschriften dieses Reglementes gelten

für alle Niederlassungen auf dem Dreispitzareal;

für alle Personen, die sich innerhalb des Dreispitzareales aufhalten;

für die Anschliesser an die Dreispitzanlagen sinngemäss.

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