685.340
CH-BS
§ 20 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Überfuhr zwischen Basel SBB GB und Dreispitz
Betriebsführung - Eisenbahnbetrieb und -verkehr - Allgemeine Bestimmungen
§ 20 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Überfuhr zwischen Basel SBB GB und Dreispitz
1. Die Überfuhr der Eisenbahnwagen vom Güterbahnhof Basel SBB nach den Abstellgeleisen des Dreispitzareals an der Münchensteinerstrasse und umgekehrt wird durch die SBB besorgt, und zwar mindestens zweimal pro Werktag. Die Wagenzu- und -abfuhr ist fahrplanmässig geregelt.
2. Begehren um ausserplanmässige Zufuhren zwischen dem Güterbahnhof Basel SBB und dem Dreispitz sind an die Dreispitzverwaltung zu richten.