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§ 18 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Allgemeine Niederlassungsbedingungen

Niederlassungsbedingungen
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§ 18 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Allgemeine Niederlassungsbedingungen

1. Auf dem Dreispitzareal können sich im Rahmen der Bestimmungen dieses Betriebsreglementes und der Bauverordnung Firmen aller Art niederlassen, die für ihren Betrieb auf einen Geleiseanschluss angewiesen sind.

2. Parzellen werden abgegeben

a) nach Massgabe des verfügbaren Areals mietweise oder

b) als selbständiges Baurecht, besonders insofern der Bau massiver Gebäulichkeiten und fester Anlagen beabsichtigt ist.

3. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Landeigentümerin, der Christoph Merian Stiftung in Basel, können Niederlassungsverträge von beliebiger Dauer abgeschlossen werden.

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