685.340
CH-BS
§ 13 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Anschriften
Verwaltung - Parzellen
§ 13 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Anschriften
1. Die Firmen können auf ihren Parzellen an eigenen Bauten und eigenen anderen Anlagen Schilder und Anschriften anbringen. Hierzu ist eine Bewilligung der Dreispitzverwaltung erforderlich.
2. An den Einfahrten in die Zufahrtsstrassen dürfen nur die normierten Firmentafeln angebracht werden, die bei der Dreispitzverwaltung zu bestellen sind.