685.340
CH-BS
§ 11 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Kanalisationsanschlüsse
Verwaltung - Die allgemeinen Anlagen
§ 11 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Kanalisationsanschlüsse
1. Kanalisationssammelleitungen in den Zufahrtsstrassen werden nach Bedarf von der Dreispitzverwaltung erstellt.
2. Die Anschlüsse an die Kanalisationssammelleitungen und die Abwasserleitungen innerhalb der Parzellen haben die Niederlassungen auf ihre Kosten und nach den Vorschriften des Bau- und Verkehrsdepartementes Basel-Stadt zu erstellen.
3. Das Kanalisationsreglement der Dreispitzverwaltung ordnet die Benützung der Kanalisationssammelleitungen und die zu leistenden besondern Kanalisationsgebühren.