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§ 10 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Wasser- und Gasanschlüsse

Verwaltung - Die allgemeinen Anlagen
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§ 10 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Wasser- und Gasanschlüsse

1. Hauptleitungen für Wasser und Gas in den Zufahrtsstrassen werden nach Bedarf im Einvernehmen zwischen der Dreispitzverwaltung und den Industriellen Werken Basel bzw. der Wasserversorgung Münchenstein erstellt.

2. Die Anschlüsse an die Hauptleitungen in den Zufahrtsstrassen gehen zu Lasten der Niederlassungen. Sie sind nach den Vorschriften der Industriellen Werke Basel bzw. der Wasserversorgung Münchenstein zu erstellen.

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