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§ 1 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) - Zweck der öffentlichen Materiallagerplätze

Allgemeine Bestimmungen[[1]](#titletitle_text_fn_519103_2_1_c)
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§ 1 Betriebsreglement für die öffentlichen Materiallagerplätze Basel-Dreispitz (Dreispitz-Verwaltung) · Zweck der öffentlichen Materiallagerplätze

1. Der Kanton Basel-Stadt betreibt auf dem Dreispitzareal in Basel und Münchenstein einen Lager- und Industriebahnhof.

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