650.400
CH-BS
§ 8 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe - Abgabe der Gästepässe
Pflichten des Beherbergungsbetriebs
§ 8 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe · Abgabe der Gästepässe
1. Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, den abgabepflichtigen Gästen und den übernachtenden Kindern unter 12 Jahren einen Gästepass, der den Zugang zu den Leistungen gemäss § 5 gewährt, auszuhändigen.