Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
650.400 CH-BS

§ 8 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe - Abgabe der Gästepässe

Pflichten des Beherbergungsbetriebs
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe · Abgabe der Gästepässe

1. Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, den abgabepflichtigen Gästen und den übernachtenden Kindern unter 12 Jahren einen Gästepass, der den Zugang zu den Leistungen gemäss § 5 gewährt, auszuhändigen.

← § 7 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe Zweck § 9 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →