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§ 5 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe - Tickets für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und weitere Vergünstigungen

Leistungen zugunsten der Gäste
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§ 5 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe · Tickets für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und weitere Vergünstigungen

1. Im Gegenzug zur Abgabe der Gasttaxe erhalten die abgabepflichtigen Gäste und übernachtende Kinder unter 12 Jahren für die Dauer ihres Aufenthalts die Berechtigung, das Angebot des öffentlichen Verkehrs in Teilen des Einzugsgebiets des TNW unentgeltlich zu nutzen sowie allfällige weitere Angebote und Vergünstigungen.

2. Die für die Erstellung des Gästepasses benötigten Daten können von den mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Stellen für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben bearbeitet werden.

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