650.400
CH-BS
§ 10 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe - Kontrolle
Vollzug
§ 10 Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe · Kontrolle
1. Die zuständige Behörde kann die Beherbergungsbetriebe auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin kontrollieren.