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640.110 StVRFRegFisc CH-BS

§ 88 Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV)

Die Grundstückgewinnsteuer - Steueraufschub - Ersatzbeschaffung von Grundstücken des Geschäftsbetriebs
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§ 88 Steuerverordnung, StV

1. Als angemessene Frist für den Erwerb eines Ersatzgrundstücks mit gleicher Funktion gilt ein Zeitraum von zwei Jahren seit der Veräusserung des betriebsnotwendigen Grundstücks. § 87 Abs. 2 bis 4 gelten sinngemäss.

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