640.110
StVRFRegFisc
CH-BS
§ 88 Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV)
Die Grundstückgewinnsteuer - Steueraufschub - Ersatzbeschaffung von Grundstücken des Geschäftsbetriebs
§ 88 Steuerverordnung, StV
1. Als angemessene Frist für den Erwerb eines Ersatzgrundstücks mit gleicher Funktion gilt ein Zeitraum von zwei Jahren seit der Veräusserung des betriebsnotwendigen Grundstücks. § 87 Abs. 2 bis 4 gelten sinngemäss.