640.110
StVRFRegFisc
CH-BS
§ 67a Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV)
Die Gewinn- und die Kapitalsteuer der juristischen Personen - Berechnung des Reingewinns - Ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten
§ 67a Steuerverordnung, StV
1. Für die Anwendung von § 69b des Steuergesetzes gilt die Verordnung über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten (Patentbox-Verordnung) vom 13. November 2019.