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§ 67a Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV)

Die Gewinn- und die Kapitalsteuer der juristischen Personen - Berechnung des Reingewinns - Ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten
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§ 67a Steuerverordnung, StV

1. Für die Anwendung von § 69b des Steuergesetzes gilt die Verordnung über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten (Patentbox-Verordnung) vom 13. November 2019.

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