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640.110 StVRFRegFisc CH-BS

§ 27 Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV) - i) Beiträge an Berufsverbände

Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Einkommenssteuer - Ermittlung des Reineinkommens - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
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§ 27 Steuerverordnung, StV · i) Beiträge an Berufsverbände

1. Abziehbar sind die statutarischen Mitgliederbeiträge an Berufsverbände, sofern die Mitgliedschaft mit der Erwerbstätigkeit in Zusammenhang steht.

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