640.110
StVRFRegFisc
CH-BS
§ 27 Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV) - i) Beiträge an Berufsverbände
Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Einkommenssteuer - Ermittlung des Reineinkommens - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
§ 27 Steuerverordnung, StV · i) Beiträge an Berufsverbände
1. Abziehbar sind die statutarischen Mitgliederbeiträge an Berufsverbände, sofern die Mitgliedschaft mit der Erwerbstätigkeit in Zusammenhang steht.