640.110
StVRFRegFisc
CH-BS
§ 22a Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV) - dbis) Fahrkosten bei der unentgeltlichen privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Einkommenssteuer - Ermittlung des Reineinkommens - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
§ 22a Steuerverordnung, StV · dbis) Fahrkosten bei der unentgeltlichen privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
1. Nutzt die steuerpflichtige Person ein Geschäftsfahrzeug unentgeltlich für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie für weitere private Zwecke, so kann anstelle der Abrechnung über die tatsächlichen Kosten der privaten Nutzung und des Fahrkostenabzugs nach § 22 eine pauschale Fahrkostenberechnung vorgenommen werden.
2. Bei der pauschalen Fahrkostenberechnung gelten 0,9 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung.