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§ 22a Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV) - dbis) Fahrkosten bei der unentgeltlichen privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Einkommenssteuer - Ermittlung des Reineinkommens - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
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§ 22a Steuerverordnung, StV · dbis) Fahrkosten bei der unentgeltlichen privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

1. Nutzt die steuerpflichtige Person ein Geschäftsfahrzeug unentgeltlich für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie für weitere private Zwecke, so kann anstelle der Abrechnung über die tatsächlichen Kosten der privaten Nutzung und des Fahrkostenabzugs nach § 22 eine pauschale Fahrkostenberechnung vorgenommen werden.

2. Bei der pauschalen Fahrkostenberechnung gelten 0,9 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung.

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