640.110
StVRFRegFisc
CH-BS
§ 18 Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV)
Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Einkommenssteuer - Einkünfte - Unterstützungen
§ 18 Steuerverordnung, StV
1. Steuerfreie Unterstützungen sind unentgeltliche Leistungen, die zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts gewährt werden.