Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.110 StVRFRegFisc CH-BS

§ 18 Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV)

Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Einkommenssteuer - Einkünfte - Unterstützungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (145 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 18 Steuerverordnung, StV

1. Steuerfreie Unterstützungen sind unentgeltliche Leistungen, die zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts gewährt werden.

← § 17 Steuerverordnung, StV Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV) § 19 Steuerverordnung, StV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →