640.110
StVRFRegFisc
CH-BS
§ 151 Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV)
Schlussbestimmungen
§ 151 Steuerverordnung, StV
1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf den 1. Januar 2001 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern vom 30. Januar 1990 aufgehoben.