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§ 151 Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV)

Schlussbestimmungen
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§ 151 Steuerverordnung, StV

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf den 1. Januar 2001 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern vom 30. Januar 1990 aufgehoben.

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