Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.110 StVRFRegFisc CH-BS

§ 140 Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV)

Steuerbezug - Zinsausgleich - Quellensteuern
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (145 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 140 Steuerverordnung, StV

1. Auf dem Steuerabzug an der Quelle wird kein Vergütungs- oder Rückerstattungszins gewährt.

← § 139 Steuerverordnung, StV Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV) § 141 Steuerverordnung, StV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →