640.110
StVRFRegFisc
CH-BS
§ 104 Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV) - d) Grundstückgewinne
Organisation und Verfahren - Veranlagungsverfahren - Zustellung der Steuererklärungsformulare
§ 104 Steuerverordnung, StV · d) Grundstückgewinne
1. Bei Veräusserungen von Grundstücken wird der steuerpflichtigen Person im Anschluss an die Entstehung des Steueranspruchs ein besonderes Steuererklärungsformular zugestellt.