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§ 100d Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV) - Nutzungsbedingungen

Organisation und Verfahren - Verfahrensgrundsätze - Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen
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§ 100d Steuerverordnung, StV · Nutzungsbedingungen

1. Mit der Anmeldung für die E-Zustellung von E-Informationen willigt die steuerpflichtige Person in die von der Steuerverwaltung aufgestellten Nutzungsbedingungen ein.

2. Ab diesem Zeitpunkt erhält die steuerpflichtige Person die E-Informationen elektronisch zugestellt.

3. Mit der Einwilligung in die Nutzungsbedingungen erteilt die steuerpflichtige Person gleichzeitig die Einwilligung zur Abwicklung von Zahlungen über E-Banking.

4. Die Nutzungsbedingungen sowie Informationen über deren Änderung werden auf der Internetseite der Steuerverwaltung veröffentlicht.

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