640.110
StVRFRegFisc
CH-BS
§ 100d Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung, StV) - Nutzungsbedingungen
Organisation und Verfahren - Verfahrensgrundsätze - Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen
§ 100d Steuerverordnung, StV · Nutzungsbedingungen
1. Mit der Anmeldung für die E-Zustellung von E-Informationen willigt die steuerpflichtige Person in die von der Steuerverwaltung aufgestellten Nutzungsbedingungen ein.
2. Ab diesem Zeitpunkt erhält die steuerpflichtige Person die E-Informationen elektronisch zugestellt.
3. Mit der Einwilligung in die Nutzungsbedingungen erteilt die steuerpflichtige Person gleichzeitig die Einwilligung zur Abwicklung von Zahlungen über E-Banking.
4. Die Nutzungsbedingungen sowie Informationen über deren Änderung werden auf der Internetseite der Steuerverwaltung veröffentlicht.