640.100
StGLFLT
CH-BS
§ 89 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)
Die einzelnen Steuern - Die Gewinn- und die Kapitalsteuer der juristischen Personen - Die Kapitalsteuer - Zeitliche Grundlagen - Bemessung des Eigenkapitals
§ 89 Steuergesetz, StG
1. Das steuerbare Eigenkapital bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode.
2. Bei einem unter- oder überjährigen Geschäftsabschluss bestimmt sich die Höhe der Kapitalsteuer anteilmässig nach der Dauer des Geschäftsjahres.