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§ 89 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)

Die einzelnen Steuern - Die Gewinn- und die Kapitalsteuer der juristischen Personen - Die Kapitalsteuer - Zeitliche Grundlagen - Bemessung des Eigenkapitals
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§ 89 Steuergesetz, StG

1. Das steuerbare Eigenkapital bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode.

2. Bei einem unter- oder überjährigen Geschäftsabschluss bestimmt sich die Höhe der Kapitalsteuer anteilmässig nach der Dauer des Geschäftsjahres.

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