640.100
StGLFLT
CH-BS
§ 68 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)
Die einzelnen Steuern - Die Gewinn- und die Kapitalsteuer der juristischen Personen - Die Gewinnsteuer - Steuerobjekt - Grundsatz
§ 68 Steuergesetz, StG
1. Gegenstand der Gewinnsteuer ist der Reingewinn.