640.100
StGLFLT
CH-BS
§ 48 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)
Die einzelnen Steuern - Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Vermögenssteuer - Steuerobjekt - Steuerfreies Vermögen
§ 48 Steuergesetz, StG
1. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind steuerfrei.