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§ 48 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)

Die einzelnen Steuern - Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Vermögenssteuer - Steuerobjekt - Steuerfreies Vermögen
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§ 48 Steuergesetz, StG

1. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind steuerfrei.

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