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§ 41 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)

Die einzelnen Steuern - Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Einkommenssteuer - Zeitliche Grundlagen - Bemessung des Einkommens
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§ 41 Steuergesetz, StG

1. Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den Einkünften in der Steuerperiode.

2. Für die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des in die Steuerperiode fallenden Geschäftsabschlusses massgebend.

3. Steuerpflichtige Personen mit selbständiger Erwerbstätigkeit müssen grundsätzlich in jeder Steuerperiode einen Geschäftsabschluss erstellen.

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