640.100
StGLFLT
CH-BS
§ 36a Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)
Die einzelnen Steuern - Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Einkommenssteuer - Steuerberechnung - Steuerfuss
§ 36a Steuergesetz, StG
1. Die jährliche Einkommenssteuer beträgt 100 Prozent der einfachen Steuer gemäss § 36.