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§ 241 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG) - b) Bezüger und Bezügerinnen von Kinderalimenten

Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen - Steuerermässigungen
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§ 241 Steuergesetz, StG · b) Bezüger und Bezügerinnen von Kinderalimenten

1. Zur Milderung der steuerlichen Mehrbelastung infolge der vollen Besteuerung der Unterhaltsbeiträge ermässigt sich die Einkommenssteuer für Personen, die aufgrund eines vor dem 1. Januar 2001 wirksam gewordenen richterlichen Entscheids oder rechtsgültigen Vertrags Unterhaltsbeiträge für die bei ihnen lebenden Kinder beziehen, um 500 Franken.

2. Bei beschränkter Steuerpflicht ist eine Ermässigung nach Abs. 1 ausgeschlossen.

3. Bei Dauer der Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode wird die Ermässigung anteilmässig gekürzt.

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