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§ 24 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)

Die einzelnen Steuern - Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte - Weitere steuerbare Einkünfte
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§ 24 Steuergesetz, StG

1. Steuerbar sind auch

a) alle anderen Einkünfte, die an die Stelle des Einkommens aus Erwerbstätigkeit treten;

b) einmalige oder wiederkehrende Zahlungen bei Tod sowie für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile;

c) Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit;

d) Entschädigungen für die Nichtausübung eines Rechtes;

e) Unterhaltsbeiträge, die eine steuerpflichtige Person bei Scheidung, gerichtlicher oder tatsächlicher Trennung für sich erhält, sowie Unterhaltsbeiträge, die ein Elternteil für seine minderjährigen Kinder erhält;

f) * ...

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