Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.100 StGLFLT CH-BS

§ 233a Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)

Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen - Wohnsitzwechsel im Verhältnis zu Praenumerandokantonen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (281 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 233a Steuergesetz, StG

1. Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes im Verhältnis zu einem Kanton mit zweijähriger Vergangenheitsbemessung (Praenumerandoveranlagung) sind für die zeitliche Bemessung und die Fälligkeit der Steuer die Regeln über den Wohnsitzwechsel im internationalen Verhältnis anwendbar.

← § 233 Steuergesetz, StG Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG) § 234 Steuergesetz, StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →