640.100
StGLFLT
CH-BS
§ 233a Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)
Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen - Wohnsitzwechsel im Verhältnis zu Praenumerandokantonen
§ 233a Steuergesetz, StG
1. Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes im Verhältnis zu einem Kanton mit zweijähriger Vergangenheitsbemessung (Praenumerandoveranlagung) sind für die zeitliche Bemessung und die Fälligkeit der Steuer die Regeln über den Wohnsitzwechsel im internationalen Verhältnis anwendbar.