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§ 231 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)

Schlussbestimmungen - Aufhebung und Änderung geltenden Rechts - Aufhebung des bisherigen Steuergesetzes
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§ 231 Steuergesetz, StG

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Gesetz über die direkten Steuern vom 22. Dezember 1949 aufgehoben.

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