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§ 20a Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG) - Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten (Patentbox)

Die einzelnen Steuern - Die Einkommens- und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen - Die Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte - Selbständige Erwerbstätigkeit
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§ 20a Steuergesetz, StG · Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten (Patentbox)

1. Für das Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit sind die §§ 69a, 69b und 70a sinngemäss anwendbar.

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