Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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§ 196 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)

Organisation, Verfahren und Steuerbezug - Steuerbehörden - Bezug und Sicherung der Steuer - Akontozahlungen
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§ 196 Steuergesetz, StG

1. Für die periodisch geschuldeten Steuern ruft die Steuerverwaltung rechtzeitig zu Akontozahlungen auf.

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