640.100
StGLFLT
CH-BS
§ 154 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)
Organisation, Verfahren und Steuerbezug - Steuerbehörden - Veranlagung der Steuer - Veranlagung im ordentlichen Verfahren - Deklaration von Zuwendungen
§ 154 Steuergesetz, StG
1. Der Schenkungssteuer unterliegende Zuwendungen sind von den Parteien innert 30 Tagen, spätestens aber mit der Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer des Schenkungsjahres zu deklarieren.