640.100
StGLFLT
CH-BS
§ 115 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)
Die einzelnen Steuern - Die Gewinn- und die Kapitalsteuer der juristischen Personen - Die Grundstücksteuer - Steuerberechnung - Anrechnung an die Gewinn- und die Kapitalsteuer
§ 115 Steuergesetz, StG
1. Die Grundstücksteuer wird an die Gewinn- und die Kapitalsteuer der gleichen Steuerperiode angerechnet.