640.100
StGLFLT
CH-BS
§ 1 Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG)
Die einzelnen Steuern - Allgemeines - Steuerarten des Gesetzes
§ 1 Steuergesetz, StG
1. Der Kanton erhebt nach diesem Gesetz folgende Steuern
a) eine Einkommens- und eine Vermögenssteuer von den natürlichen Personen;
b) eine Gewinn- und eine Kapitalsteuer von den juristischen Personen;
c) eine Quellensteuer;
d) eine Grundstückgewinnsteuer;
e) eine Grundstücksteuer von den juristischen Personen;
f) * eine Erbschafts- und Schenkungssteuer;
g) * eine Kapitaltaxe von Unternehmen im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mulhouse.