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610.500 StBG CH-BS

§ 4 Staatsbeitragsgesetz (StBG) - Abgeltung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 StBG · Abgeltung

1. Eine Abgeltung ist eine Entschädigung, welche die finanziellen Lasten mildern oder ausgleichen soll, die sich aus der Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben ergeben, die auf eine Empfängerin oder einen Empfänger ausserhalb der kantonalen Verwaltung übertragen werden.

2. Die Gewährung von Abgeltungen setzt voraus, dass

a) eine genügende Rechtsgrundlage für die Übertragung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe vorhanden ist;

b) für eine sachgerechte und kostengünstige Aufgabenerfüllung gesorgt wird.

3. Wer eine gesetzliche Aufgabe übertragen erhält, unterliegt den jeweils anwendbaren gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten.

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